Brandenburg: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Kyritz?
Aktuell fällt in Kyritz eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Brandenburg.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Kyritz sind zurzeit 405 % als Hebesatz für die Grundsteuer (02.01.2018), 460 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.
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