Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Bayern – welche Höhe haben sie in Schrobenhausen?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Schrobenhausen 3.5 %. Dieser Steuersatz stimmt für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesland Bayern überein.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Schrobenhausen sind zurzeit 320 % als Hebesatz für die Grundsteuer (29.03.2021), 320 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.
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