Wie ist die geschichtliche Entwicklung der Grunderwerbsteuer ab 1900?
Vor dem 20. Jahrhundert war die Grunderwerbsteuer keine offizielle Steuer, sondern wurde in Form von Urkundenstempel oder als sogenannte Grundwechselabgabe erhoben. Als feste Besteuerung des Grundstückverkehrs wurde die Grundwechselabgabe erst 1909 in das Reichsstempelgesetz aufgenommen. Zu dieser Zeit war die Besteuerung wie auch heute Länder- und Gemeindesache. Die Besteuerung war an die Besitzurkunde des Grundstücks gebunden, um sicherzustellen, dass die Grundwechselabgabe pro Rechtsvorgang nur einmal erhoben wird.
Mit Einführung des Grunderwerbssteuergesetzes im Jahr 1919 wurde die Grundwechselabgabe von der Grunderwerbssteuer abgelöst. Das Besteuerungsrecht unterlag nun nicht mehr den Ländern und Gemeinden, sondern fiel der einheitlichen Kompetenz und Verwaltung des Deutschen Reiches zu. Das Gesetz erfuhr in den folgenden Jahren immer wieder Änderungen. Im Zuge der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland fand auf die GrESt auch das Steueranpassungsgesetz von 1934 Anwendung.