Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür ist sie notwendig?
Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bestätigung des Finanzamtes, dass die Zahlung der Grunderwerbsteuer für das betreffende Grundstück/Objekt ans Finanzamt geleistet worden ist. Der Grundbucheintrag des neuen Eigentümers wird erst vorgenommen, wenn die Steuerschuld nachweislich beglichen worden ist. Hierfür muss die vom Finanzamt ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Rechner Grunderwerbsteuer nach Bundesländern
