Nordrhein-Westfalen: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Tönisvorst?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Tönisvorst 6.5 %. Dieser Steuersatz stimmt für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen überein.
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Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Kauf einer Immobilie fällig wird, ist die Grundsteuer jedes Vierteljahr zu bezahlen. Darüber hinaus gilt für jede Stadt oder Gemeinde ein eigener Hebesatz. Daher ist die Höhe der Grundsteuer überall unterschiedlich. Aktuell sind 500 % als Grundsteuer-Hebesatz für Tönisvorst festgelegt (14.06.2021), 300 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz.
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