Königswinter in Nordrhein-Westfalen: Welche Höhe haben hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 6,5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Königswinter zu Buche. Der Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Rechnen Sie, wie hoch Ihre Grunderwerbsteuer für Königswinter wird:
Grundsteuer in Königswinter – diese Höhe hat sie
Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Königswinter sind zurzeit 545 % als Hebesatz für die Grundsteuer (14.06.2021) sowie 300 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.
