Erftstadt in Nordrhein-Westfalen – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Erftstadt 6,5 %. Der Steuersatz stimmt für alle Städte und Gemeinden im Bundesland Nordrhein-Westfalen überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Erftstadt
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu bezahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal im Quartal fällig. Darüber hinaus gilt der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Erftstadt beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 650 % (14.06.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 380 %.