Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fallen neben dem Kaufpreis selbst auch sogenannte Kaufnebenkosten an. Diese bestehen neben der Provision für einen eventuell beteiligten Makler aus den Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufes, den Kosten für die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch und der Grunderwerbsteuer. Diese soll im Folgenden näher betrachtet werden, ihre Berechnung beim Kauf einer Immobilie, ihre Historie in Nordrhein-Westfalen sowie die Einnahmen-Entwicklung. Dabei ist die Grunderwerbsteuer nicht mit der Grundsteuer zu verwechseln. Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Erwerb einer Immobilie anfällt, ist die Grundsteuer jährlich an die Gemeinde zu entrichten.

Allgemeines zur Berechnung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Die Grunderwerbsteuer bildet dabei den größten Anteil der Kaufnebenkosten. Ihre Höhe richtet sich nach dem im Kaufvertrag festgeschriebenen Wert der Immobilie und wird in Prozent angegeben. Wie hoch genau der Steuersatz ausfällt, ist abhängig davon, in welchem Bundesland die Steuer erhoben wird. Deutschlandweit beträgt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des für die Immobilie bezahlten Kaufpreises.

Auch wenn es Grunderwerbsteuer heißt, bildet der gesamte Kaufpreis bestehend aus den Kosten für das Grundstück selbst und der sich darauf befindenden Immobilie die Grundlage für die Berechnung. Wer für die anfallende Steuer aufkommen muss, wird im Kaufvertrag eines Immobiliengeschäfts notariell festgeschrieben. In der Regel wird sie durch den Immobilienkäufer beglichen.

Zur Historie der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Bevor im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006 beschlossen wurde, dass die Bundesländer selbst für die Festsetzung der Höhe der Grunderwerbsteuer verantwortlich sind, lag der Steuersatz deutschlandweit einheitlich bei 3,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie.

Seither ist die Höhe der Grunderwerbsteuer in NRW immer wieder angepasst worden. Zunächst von 3,5 Prozent auf 5,0 Prozent und schließlich am 01.01.2015 auf den Spitzensteuersatz in Höhe von 6,5 Prozent. Damit zählt NRW neben Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und dem Saarland zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, die die Grunderwerbsteuer auch nach der Föderalismusreform nicht erhöht haben. Mit einem 3,5 Prozent ist die Grunderwerbsteuer hier am niedrigsten.

Berechnung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

Die Gegenleistungen als Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Grunderwerbsteuer sind in § 8 und 9 GrEStG geregelt. Auf diese Bemessungsgrundlage wir der für Nordrhein-Westfalen aktuell gültige Spitzensteuersatz von zurzeit 6,5 Prozent angewendet

Sofern Sie Bauland bzw. ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung in Nordrhein-Westfalen zu kaufen planen, können sie mit unserem praktischen Grunderwerbsteuer-Rechner Ihre individuell anfallende Grunderwerbsteuer schnell berechnen. Einfach Kaufpreis und Bundesland eingeben und auf den Berechnen-Button klicken. Die Höhe der aktuell für den Grunderwerb fälligen Steuer für 2021 wird Ihnen dann unmittelbar angezeigt.

Grunderwerbsteuer für Nordrhein-Westfalen berechnen

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Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in NRW und Reformbemühungen

Entwicklung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer

Fast 3,7 Milliarden Euro konnte das Bundesland Nordrhein-Westfalen 2019 an Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer verbuchen (Bund: 16 Milliarden Euro).

Im Jahr 2005 lagen die Einnahmen der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen bei 1,124 Milliarden Euro. Im Zuge der Finanzkrise brachen die Zahlen 2008 einmalig ein. Seit 2009 steigen sie wieder, erst recht nach der Erhöhung im  2011. Die Einnahmen stiegen kontinuierlich von 1,260 Milliarden Euro im Jahr 2011 auf 1,918 Milliarden Euro im Jahr 2014. So lag es nah, dass das Land im Jahr 2015 die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent anhob und auf diese Weise Einnahmen von 2,534 Milliarden Euro generierte. Nach zweimaliger Erhöhung ist Nordrhein-Westfalen bereits beim Höchststeuersatz von 6,5 Prozent angekommen. Seit der Föderalismusreform haben sich die Einnahmen mehr als verdoppelt.

Die sehr hohen Sätze für die Grunderwerbsteuer haben allerdings nicht ausschließlich höhere Einnahmen des Bundeslandes NRW zur Folge. Teilweise können sich Kaufinteressenten die mit dem Immobilienkauf verbundene Kaufnebenkosten nicht mehr leisten. Auswirkungen auf die Mietpreise sind infolge hoher Steuersätze ebenfalls möglich. Da Investoren mehr Geld in die Kaufnebenkosten investieren müssen, kann es teilweise zu erhöhten Mietpreisen kommen.

Reformbemühungen als Entlastung für bauwillige Familien

2017 wurde in der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Einführung eines Freibetrages in Form von Stufentarifen diskutiert, um die grundsätzlich hohen Belastungen durch die Grunderwerbsteuer in NRW insbesondere für junge Familien zu reduzieren. Ein entsprechender Entschließungsantrag sah einen Steuersatz von 0 Prozent für Erwerbsvorgänge bis 250.000 Euro vor, 3,5 Prozent für Erwerbsvorgänge zwischen 250.000 und 500.000 Euro sowie 5 Prozent für Erwerbsvorgängen ab 500.000 Euro.

In der Praxis wäre dies beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks für 250.000 Euro gleichbedeutend mit der Ersparnis von 16.250 Euro gegenüber dem aktuell geltenden Steuersatz von 6,5 Prozent (6,5 × 250.000).
Leider wurde die Senkung des Steuersatzes bzw. die Einführung von Stufentarifen zur Erhebung der Grunderwerbsteuer seither nicht umgesetzt oder konsequent weiterverfolgt. Auch im Jahr 2021 liegt die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen noch immer bei 6,5 Prozent.

Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer

In manchen Fällen muss beim Erwerb einer Immobilie in Nordrhein-Westfalen keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Immobilie verschenkt oder vererbt wird. Auch der Immobilienkauf von Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, bleibt ohne zusätzliche Erhebung einer Steuer. Der Verkauf einer Immobilie von Eltern an ihre Kinder oder Großeltern an ihre Enkelkinder fällt z. B. in diese Kategorie. Immobiliengeschäfte zwischen Geschwistern hingegen sind grundsätzlich nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, da diese in Seitenlinie miteinander verwandt sind.

Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Seit die Bundesländer nach der Föderalismusreform 2006 die Steuersätze zur Erhebung der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen, hat sich ein teilweise erhebliches Gefälle entwickelt. Nordrhein-Westfalen zählt mit 6,5 Prozent zu den Spitzenreitern im bundesweiten Vergleich. Nur Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen erheben ebenfalls den Höchstsatz. Die unmittelbaren Nachbarländer von NRW liegen immerhin 0,5–1,5 Prozent darunter: Hessen erhebt 6 Prozent Grunderwerbsteuer, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz jeweils 5 Prozent. Einzig Sachsen und Bayern haben in all den Jahren keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Beide Freistaaten erheben unverändert attraktive 3,5 Prozent. Eine Absenkung des Steuersatzes zur Erhebung der Grunderwerbsteuer hat es seit 2006 noch nie gegeben. Die letzten Erhöhungen wurden 2017 in Thüringen (von 5,0 auf 6,5 Prozent) und 2019 in Mecklenburg-Vorpommern (von 5,0 auf 6,0 Prozent) vorgenommen.

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