Noch schnell günstige Förderkredite für KfW-Effizienzhaus 70 sichern!
Zum 01.04.2016 erneuert die KfW ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Förderprogramm 153). Aufgrund einer Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gelten ab 2016 höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude. Laut Pressemitteilung der KfW wird das seit 2009 geförderte Effizienzhaus 70 dann dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen und dessen Förderung zum 31.03.2016 auslaufen.
Weiterhin gefördert werden das KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Da Sachverständige für das KfW-Effizienzhaus 55 aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen können, bietet die KfW für diesen Standard ein vereinfachtes Nachweisverfahren an, das „KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“. Zusätzlich führt die KfW einen neuen Standard ein, das Effizienzhaus 40 Plus.
Was bedeutet das für Ihre Kapitalanlage in Pflegeimmobilien?
Wer in eine Pflegeimmobilie mit dem KfW-Standard 70 investieren möchte, kann sich bis 31.03.2016 (Antragseingangsdatum bei der KfW) die Förderung mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit und einem Sollzins ab 1 % sichern.
Ab dem 01.04.2016 werden nur noch Pflegeimmobilien mit dem Standard 55 und 40 gefördert. Der Kapitalanleger profitiert dann von einem maximalen Kreditbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss bis 15 % der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit.