Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz

Momentan liegt die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz bei 5 %. Wie in allen Bundesländern wurde sie auch hier bis 2006 vom Bund bestimmt und lag bei 3,5 %. Danach ist die Festlegung der Grunderwerbsteuer auf die Länder übergegangen.

Die Einnahmen der Grunderwerbsteuer lagen im Jahr 2005 vor der Föderalismusreform bei 190 Mio. Euro. Bis zur Erhöhung im Jahr 2012 blieben die Einnahmen etwa gleich und bewegten sich zwischen 200 und 230 Mio. Euro. Seit 2012 gilt der Steuersatz von 5 %. Die Einnahmen steigen seitdem kontinuierlich und erreichten im 2014 das bisherige Höchstmaß von 387 Mio. Euro.

Grunderwerbsteuer für Rheinland-Pfalz berechnen

Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

Bislang wurde in Rheinland-Pfalz nur eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Der Spitzensteuersatz in Deutschland liegt bei 6,5 %. Hier ist Rheinland-Pfalz noch nicht angekommen.

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