Trier in Rheinland-Pfalz – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Trier 5 %. Dieser Steuersatz stimmt für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Trier
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu bezahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe dieser Abgabe bestimmt der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt unterschiedlich ausfällt. In Trier beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 450 % (02.01.2018), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 350 %.