Sachsen: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Pulsnitz?
In Pulsnitz ist momentan, wie im gesamten Bundesland Sachsen, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3.5 % festgelegt.
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Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für die Stadt Pulsnitz wurde ein Hebesatz von 420 % für die Grundsteuer (21.06.2021) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten ebenfalls 307 %.
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