Brandenburg: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Rheinsberg?
Aktuell fällt in Rheinsberg eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Brandenburg.
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Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Rheinsberg beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 391 % (22.03.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 302 %.

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