Altrip in Rheinland-Pfalz: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Altrip zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Kauf einer Immobilie fällig wird, ist die Grundsteuer jedes Vierteljahr zu bezahlen. Darüber hinaus gilt für jede Stadt oder Gemeinde ein eigener Hebesatz. Daher ist die Höhe der Grundsteuer überall unterschiedlich. Aktuell sind 365 % als Grundsteuer-Hebesatz für Altrip festgelegt (02.01.2018), 300 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz.
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