Oberkirch in Baden-Württemberg – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Oberkirch zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Baden-Württemberg.
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Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Pro Vierteljahr wird dagegen die Grundsteuer bezahlt. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, den die jeweilige Stadt oder Gemeinde selbst bestimmt. In Oberkirch wurde ein Grundsteuer-Hebesatz von 360 % beschlossen (16.03.2021). Für landwirtschaftlichen Grundbesitz wurden ebenfalls 340 % festgesetzt.

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