Großräschen in Baden-Württemberg: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
In Großräschen sowie im gesamten Bundesland Baden-Württemberg ist momentan eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.
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Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Pro Vierteljahr wird dagegen die Grundsteuer bezahlt. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, den die jeweilige Stadt oder Gemeinde selbst bestimmt. In Großräschen wurde ein Grundsteuer-Hebesatz von 385 % beschlossen (22.03.2021). Für landwirtschaftlichen Grundbesitz wurden ebenfalls 280 % festgesetzt.
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