Fehrbellin in Brandenburg – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
In Fehrbellin ist momentan, wie im gesamten Bundesland Brandenburg, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6.5 % festgelegt.
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Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für die Stadt Fehrbellin wurde ein Hebesatz von 385 % für die Grundsteuer (22.03.2021) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten ebenfalls 280 %.
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