Gibt es eine Grunderwerbsteuerbefreiung?
Ja, es gibt Befreiungen von der Grunderwerbsteuer. Grundsätzlich sind alle Grundstücke von der Steuer befreit, deren maßgeblicher Wert 2.500 Euro nicht übersteigt. Des Weiteren sind Grundstücksschenkungen unter Lebenden innerhalb der jeweils geltenden Freibeträge ebenso von der GrESt befreit wie Grundstückserwerbe von Todes wegen. Auch der Erwerb durch einen Ehegatten oder Lebenspartner und Familienmitgliedern in gerader Linie ist von der Steuer befreit.
Es gibt noch weitere Ausnahmen. Diese betreffen öffentlich-rechtliche Grundstücke, die durch eine juristische Person öffentlichen Rechts erworben werden oder wenn ein ausländischer Staat Grundstücke für Botschaften oder Konsulate erwirbt.