Wer muss beim Finanzamt einen Grunderwerb anzeigen?
Erfolgen Grundstücksübertragungen durch gerichtliche, notarielle oder behördliche Urkunden, sind diese dem zuständigen Finanzamt unter Beifügung einer beglaubigten Ausführung der Urkunde von den Gerichten, Notaren oder Behörden anzuzeigen.
Ansonsten besteht für die beteiligten Veräußerer und Erwerber die Pflicht zu einer Anzeige beim zuständigen Finanzamt. Privatschriftliche Vereinbarungen und/oder Verträge sind der Anzeige beizufügen. Die Anzeige eines Grundstückerwerbs gilt als Steuererklärung.