Nordrhein-Westfalen: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Jülich?

Mit 6.5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Jülich zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Nordrhein-Westfalen.

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Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Kauf einer Immobilie fällig wird, ist die Grundsteuer jedes Vierteljahr zu bezahlen. Darüber hinaus gilt für jede Stadt oder Gemeinde ein eigener Hebesatz. Daher ist die Höhe der Grundsteuer überall unterschiedlich. Aktuell sind 690 % als Grundsteuer-Hebesatz für Jülich festgelegt (14.06.2021), 380 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz.

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