Löwenberger Land in Brandenburg: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 6.5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Löwenberger Land zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Brandenburg.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Löwenberger Land sind zurzeit 370 % als Hebesatz für die Grundsteuer (22.03.2021), 260 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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