Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern – welche Höhe haben sie in Neubukow?
In Neubukow ist momentan, wie im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.
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Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Neubukow sind zurzeit 360 % als Hebesatz für die Grundsteuer (02.01.2018), 290 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.

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