Wer zahlt die Grunderwerbssteuer bei Zwangsversteigerungen?
Bei Zwangsversteigerungen fällt die Grunderwerbssteuer in gleicher Höhe an wie auch im freien Verkauf. Die Kosten trägt beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie mittels einer Zwangsversteigerung ebenfalls der Käufer, als diejenige Person, welche den Zuschlag erhalten hat.
Die Höhe der Kosten sind in § 9 Absatz 1 Nr. 4 GrEStG geregelt. Als Bemessungsgrundlage wird derzeit das Meistgebot der Versteigerung angesetzt. Selbst wenn sich Käufer, Schuldner und Gläubiger auf einen Preis unterhalb des Höchstgebots verständigt haben, wird die GrEst auf Basis des Meistgebotes berechnet.