Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern – welche Höhe haben sie in Kritzmow?
In Kritzmow ist momentan, wie im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.
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Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Pro Vierteljahr wird dagegen die Grundsteuer bezahlt. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, den die jeweilige Stadt oder Gemeinde selbst bestimmt. In Kritzmow wurde ein Grundsteuer-Hebesatz von 375 % beschlossen (02.01.2018). Für landwirtschaftlichen Grundbesitz wurden ebenfalls 275 % festgesetzt.

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