Was hat sich in den letzten Jahren bei der Grunderwerbsteuer geändert?
Die Grunderwerbssteuer wurde im Laufe der Jahre in ihrer Auslegung ausgeweitet. Das betrifft vor allem die Problematik, wenn der Bauplatz und das schlüsselfertige Objekt vom gleichen Verkäufer erworben werden. Mittlerweile wird die GrESt nahezu immer auf den Wert von Grund und Boden zuzüglich Gebäudewert ermittelt. Die Argumentation gegenüber den Finanzämtern ist äußerst schwierig, wenn es darum geht zu belegen, dass nur das Grundstück erworben wurde und erst anschließend auf selbigem ein Gebäude unter eigener Regie gebaut wurde. Wäre das der Fall, wird die Grunderwerbssteuer nur auf den Wert des Grundstücks, nicht aber auf den Gesamtpreis des kompletten Objekts erhoben.