Die Entwicklung der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer. Sie knüpft an Rechtsgeschäfte an, die den Eigentumswechsel eines inländischen Grundstücks beinhalten. Als Bemessungsgrundlage der Steuer gilt der vertraglich vereinbarte Kaufpreis. In der Regel zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer.
Die Ländersteuern verzeichneten in den letzten Jahren immer wieder Zuwächse, die fast vollständig auf die Entwicklung der Grunderwerbsteuer zurückzuführen sind. Im Jahr 2005 lagen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer noch bei 4,8 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 hingegen wurden 9,3 Mrd. durch die Grunderwerbsteuer eingenommen. Durch weitere Erhöhungen und einen verstärkten Trend zum Immobilienerwerb ist die Tendenz weiter steigend.
Bis 2006 unterlag die Festlegung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer dem Bund. Er lag bis dahin einheitlich bei 3,5 Prozent. Durch die Föderalismusreform I wurde die Kompetenz zur Festlegung des Steuersatzes auf die Länder übertragen.
Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer den Steuersatz bereits erhöht. Bereits 26-mal27-mal wurde seit 2006 an der Steuerschraube gedreht. Berlin machte den Anfang und erhöhte zum 01.01.2007 die Grunderwerbsteuer auf 4,5 Prozent, gefolgt von Hamburg (2009) und Sachsen-Anhalt (2010). Im Jahr 2011 hoben gleich sieben Bundesländer die Steuersätze an. Der Spitzensatz von 6,5 Prozent wird seit 2014 in Schleswig-Holstein, seit 2015 in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland und nun seit 2017 auch in Thüringen erhoben. Weitere Steuererhöhungen sind geplant.
Grunderwerbsteuer berechnen
Die Grafik vermittelt einen Überblick über die Entwicklung der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern.

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