Ransbach-Baumbach in Rheinland-Pfalz: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Aktuell fällt in Ransbach-Baumbach eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für die Stadt Ransbach-Baumbach wurde ein Hebesatz von 365 % für die Grundsteuer (15.06.2021) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten ebenfalls 300 %.

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