Sachsen: Welche Höhe haben die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Penig?
Aktuell fällt in Penig eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3.5 % an. Der Steuersatz gilt ausnahmslos für das gesamte Bundesland Sachsen.
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Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Penig beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 460 % (21.06.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 308 %.

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