Enkenbach-Alsenborn in Rheinland-Pfalz: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Enkenbach-Alsenborn zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Rheinland-Pfalz.
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Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Enkenbach-Alsenborn beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 420 % (15.06.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 300 %.
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