Welche Stellung nimmt die Grunderwerbsteuer in der Geschichte ein?
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den sogenannten Rechtsverkehrssteuern. Wenn Sie Grundstücke oder Grundstücksanteile erwerben, wird ein festgelegter Prozentsatz des Kaufpreises an GrESt fällig. Seit 1983 ist die GrESt eine Ländersteuer. Dies bedeutet, dass die Ertrags- und Verwaltungskompetenz bei den Bundesländern liegt. Die Gesetzgebungskompetenz verblieb jedoch beim Bund. Da die Höhe des Steuersatzes von den Bundesländern festgelegt wird, unterscheidet sich der prozentuale Anteil in den Ländern. Derzeit fallen je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer an.
Grunderwerbssteuer Rechner
