Grunderwerbsteuer und Grundsteuer – wie hoch sind sie in der Stadt Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz?
5 % beträgt die Grunderwerbsteuer momentan in Mülheim-Kärlich. Sie ist im ganzen Bundesland Rheinland-Pfalz gleich hoch.
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Grundsteuer – so hoch ist sie in Mülheim-Kärlich
Die Grunderwerbsteuer fällt nur einmal an – nämlich beim Kauf einer Immobilie. Im Unterschied dazu ist die Grundsteuer vierteljährlich zu bezahlen. Den Hebesatz legt jede Stadt oder Gemeinde selbst fest. Dadurch ergibt sich für jede Kommune eine andere Grundsteuer. Für Mülheim-Kärlich wurde ein Hebesatz von 365 % für die Grundsteuer (06.06.2018) festgesetzt, für landwirtschaftlichen Grundbesitz gelten 300 %.