Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Neustadt an der Weinstraße 5 %. Dieser Steuersatz stimmt für die Städte und Gemeinden im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Maßgebend für die Höhe dieser Abgabe ist der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Neustadt an der Weinstraße beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer 505 % (26.04.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 330 %.