Frankfurt an der Oder in Brandenburg – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?

Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Frankfurt an der Oder 6,5 %. Dieser Steuersatz stimmt im gesamten Bundesland Brandenburg überein.

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Die Höhe der Grundsteuer in Frankfurt an der Oder

Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Darüber hinaus gilt der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Frankfurt an der Oder beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 480 % (22.03.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 359 %.

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