Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein: Wieviel Prozent betragen hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Mit 6,5 % schlägt gegenwärtig die Grunderwerbsteuer in Kaltenkirchen zu Buche. Dieser Steuersatz gilt für das komplette Bundesland Schleswig-Holstein.
Rechnen Sie, wie hoch Ihre Grunderwerbsteuer für Kaltenkirchen wird:

Grundsteuer in Kaltenkirchen – diese Höhe hat sie
Wird ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gekauft, fällt einmalig Grunderwerbsteuer an. Die Grundsteuer hingegen ist jedes Vierteljahr zu bezahlen. Sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune aufgrund des Hebesatzes, dessen Höhe jede Stadt oder Gemeinde selbst beschließt. In Kaltenkirchen sind zurzeit 315 % als Hebesatz für die Grundsteuer (02.01.2018) und ebenfalls 315 % für landwirtschaftlichen Grundbesitz festgesetzt.