Betriebskosten Nebenkosten
Bei der Erstellung eines Finanzierungsplanes für die eigenen vier Wände dürfen wichtige Nebenkosten beim Kauf und die Betriebskosten für den Unterhalt nicht vernachlässigt werden, sollen sich nicht erhebliche Lücken auftun.
Wichtige Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie
Auch wenn der Kaufpreis akzeptabel und mit den laufenden Einnahmen finanzierbar ist, fallen doch weitere Kosten an, die entweder aus eigenen Mitteln bestritten oder in die Finanzierungssumme eingerechnet werden müssen:
Makler-Courtage
Für die Vermittlung eines geeigneten Objektes berechnen Immobilienmakler zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises als Maklerprovision, die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent ist noch aufzuschlagen. Ausschlaggebend ist der jeweilige Maklervertrag oder § 652 BGB Abs. 1.
Notar-Gebühren
Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt beim Notar, wofür laut der Gebührenordnung für Notare mit einem bis zwei Prozent der Kaufsumme als Notargebühr zu berücksichtigen ist.
Grunderwerbsteuer
Bevor die Eintragung in das zuständige Grundbuch erfolgen kann, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt gegen Zahlung der Grunderwerbsteuer beigebracht werden. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und bezieht sich ebenfalls auf den Kaufpreis.
Grundbucheintragung
Auch hier werden Gebühren fällig, die allerdings regional sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Voranfrage zu den Kosten des Grundbucheintrags beim zuständigen Grundbuchamt bringt Klarheit.
Finanzierungskosten
Für die Prüfung der Antragsunterlagen erheben einige Banken immer noch Gebühren, was allerdings nicht berechtigt ist (BGH vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10). Bei der Angebotserstellung ist jedes finanzierende Institut gemäß Preisangabenverordnung verpflichtet, alle im Rahmen der Finanzierung anfallenden Kosten im Vorfeld auszuweisen.
Modernisierung und Umzug
Ist das eigene Haus oder die Eigentumswohnung dann erworben, können weitere Kosten für Renovierungen oder Modernisierung und letztendlich auch den Umzug anfallen.
Finanzplan mit Weitsicht aufstellen
Um größere Finanzierungslücken auf dem Weg zum eigenen Heim zu vermeiden, sollten im Vorfeld alle potenziellen Kostenfaktoren genau kalkuliert und ausfinanziert werden. Ob dazu die Finanzierungssumme entsprechend erhöht wird oder die Nebenkosten aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können, hängt immer von den persönlichen Voraussetzungen ab. Je höher allerdings die Finanzierung aufgenommen wird, desto größer ist die monatliche Belastung. Darüber darf nicht vergessen werden, dass auch nach dem Umzug laufende Betriebskosten zusätzlich zur Kreditrate anfallen.
Betriebskosten für die eigene Immobilie
Auch Eigentümer einer Wohnimmobilie sehen sich mit Betriebskosten konfrontiert, die regelmäßig bestritten werden müssen:
Versicherungen
Jede finanzierende Bank wird zumindest darauf bestehen, dass das finanzierte Wohnobjekt gegen Feuer versichert wird. Darüber hinaus sollten weitere Gefahren, wie zum Beispiel Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden, abgesichert werden, um im Schadensfall nicht die Kosten für die Behebung oder einen Wiederaufbau selbst tragen und parallel die Finanzierung bedienen zu müssen. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für selbstgenutzte Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser ist in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Werden allerdings Wohn- oder Gewerbe-Einheiten vermietet, ist ein separater Vertrag notwendig.
Grundsteuer
Auf den Grundbesitz und die Bebauung wird jährlich die Grundsteuer fällig, die sich am Einheitswert und dem individuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bemisst.
Versorgungsträger
Die Strom-, Wasser- und Gasversorgung muss auf der Grundlage von Verträgen mit den in Frage kommenden Versorgungsträgern sichergestellt werden. Üblich sind monatliche Abschlagszahlungen, die dann jährlich anhand des konkreten Verbrauches verrechnet werden.
Müllabfuhr
Die Kosten für die Müllabfuhr richten sich nach den Satzungen der jeweiligen Gemeinden.
Wartungsarbeiten
Einige Anlagen, wie zum Beispiel die Heizung, der Schornstein oder eine Solar-Anlage, müssen regelmäßig gebührenpflichtig gewartet und kontrolliert werden (zum Beispiel: Heizungsanlagen-Verordnung).
Rücklagen für Reparaturen
Selbst bei umsichtiger Planung kann es jederzeit zu Havarien oder Schäden am Gebäude oder auf dem Grundstück kommen, die unvorhergesehene Kosten verursachen. Eine Rücklage, wie dies zum Beispiel bei Eigentümergemeinschaften generell geplant wird, ist deshalb empfehlenswert.
Kosten für Gartenpflege
Auch wenn der eigene Garten zunächst eine wohltuende Freizeitbeschäftigung verspricht, können zusätzliche und kostenträchtige Arbeiten notwendig werden. Gibt es beispielsweise einen Baumbestand auf dem Grundstück, kann die fachmännische Pflege gefordert werden, wenn das Nachbargrundstück beeinträchtigt wird. Der Hausbesitzer haftet in solchen Fällen für Schäden, die durch den eigenen Baumbestand verursacht werden, außer es handelt sich um höhere Gewalt (§ 836 BGB)
Soliden Wirtschaftsplan erstellen
Ein konservativer und umfassender Wirtschaftsplan für die eigene Wohnimmobilie und die Bildung entsprechender Rücklagen sollten ebenso vor Unwägbarkeiten schützen wie der Abschluss einer leistungsstarken Versicherung. Auch wenn der Kauf einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses zunächst die Verpflichtung zur Vorauszahlung von pauschalen Nebenkosten zumindest teilweise aufhebt, werden sich die laufenden Betriebskosten in einer ähnlichen Größenordnung gestalten, sodass eine rechtzeitige Kalkulation hier die notwendige Sicherheit bringt.