Denkmalschutz Förderung
Förderung denkmalgeschützter Objekte – diese Möglichkeiten bieten Bund und Länder
Auf den Erhalt und die Sicherung von Kulturdenkmälern wird in der Bundesrepublik Deutschland viel Wert gelegt. Aus diesem Grund werden der Erwerb sowie die Modernisierung von denkmalgeschützten Objekten auf verschiedene Weisen gefördert.
Steuerliche Erleichterungen und Förderungen durch Kommunen
Neben steuerlichen Erleichterungen für private Denkmaleigentümer leisten Kommunen, Kirchen oder Stiftungen erhebliche Anteile zur Förderung von Denkmälern. Der Bundesregierung ist durch Fördermaßnahmen – den Aussagen des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz zufolge – daran gelegen, das kulturelle Erbe zu erhalten sowie den Tourismus zu unterstützen. (Quelle: http://www.dnk.de/Frderung/n2352 )
Staatliche Förderprogramme für Denkmäler verschiedenster Form
Eines dieser Förderprogramme widmet sich unter der Bezeichnung ‘National wertvolle Kulturdenkmäler’ der Förderung des Schutzes historischer Parks, archäologischer Stätten sowie von Baudenkmälern. All diese Objekte verbindet die Gemeinsamkeit, dass sie im Auge des Bundes über besondere wissenschaftliche, politische, kulturelle oder architektonische Leistungen verfügen. Vor allem Schlösser, Burgen und Rathäuser gehören den insgesamt 570 Denkmälern an, die bisher durch dieses Programm gefördert wurden. Um wertvolle kleinere Denkmäler in verschiedenen Gemeinden und Städten aus Deutschland finanziell zu unterstützen, führte das Amt der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2007 ein weiteres Denkmal-Sonderschutzprogramm ein.
Eine Möglichkeit: Die Kontaktaufnahme zur regional ansässigen Denkmalbehörde
Privatpersonen, die als Eigentümer eines denkmalgeschützten Objektes gelten, stehen andere Fördermöglichkeiten zu. Möchten die Immobilienbesitzer eine Sanierung an einem denkmalgeschützten Haus vornehmen, sollten sie diese Sanierungs- und Modernisierungswünsche im Vorfeld durch die regional ansässige Denkmalbehörde genehmigen lassen. Von besonderer Bedeutung ist es bei einer solchen Modernisierung, dass die Eigentümer der Immobilien die vorgeschriebenen Richtlinien zum Ausbau des Objekts beachten und die Durchführung der Baumaßnahmen entsprechend mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen. So verweist die Bezirksregierung Düsseldorf beispielsweise darauf, dass eine Dach- und Fassadensanierung gefördert wird – eine Fassaden- oder Dachdämmung jedoch nicht (Quelle: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/denkmalschutz/Denkmalf_rderung.html ). Führen die Objekteigentümer die Baumaßnahmen im Vorfeld durch, sind alle Ansprüche auf eine Förderung über öffentliche Gelder im Nachhinein erloschen. Im Regelfall sind nur die Modernisierungsarbeiten förderfähig, die sich auf eine Sanierung geschützter Teile des Bauwerks beziehen.
Einzig die Sanierung geschützter Gebäudeteile wird gefördert
Einige Bundesländer erstatten den Immobilieneigentümern ihnen zustehende Fördergelder unmittelbar über die Denkmalschutzbehörde. In diesen Fällen hängen die Fördermöglichkeiten jedoch vom Ermessen der Beamten ab. Hoffen die Antragsteller auf diese Form des Zuschusses der Denkmalbehörde, sollte den Immobilienbesitzern bewusst sein, dass nur die Kosten berücksichtigt werden, die die normalen Kosten aufgrund der denkmalpflegerischen Auflagen überschreiten. Im Regelfall richtet sich die Höhe der beantragten Zuschüsse nach der Dringlichkeit der Einzelfälle sowie den finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer. Ähnliche Kriterien sind gültig, wenn Immobilienbesitzer auf eine Förderung von Bezirken, Landkreisen oder Gemeinden hoffen. Denn wie die Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg betont, hängt die Aufnahme in das Denkmalförderprogramm häufig vom Umfang der insgesamt zur Verfügung stehenden Geldmittel ab. (Quelle: http://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/wegweiser-im-umgang-mit-dem-denkmal/welche-finanziellen-hilfen-gibt-es.html)
Hilfreiche Stichworte: Sozialer Wohnungsbau und Dorferneuerung
Weitere Zuschussmöglichkeiten sind durch den Sozialen Wohnungsbau gegeben. Den Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sowie des Wohnraumförderungsgesetzes zufolge lassen sich Um- und Ausbauten an Baudenkmälern ebenfalls durch öffentliche Mittel fördern. (Quelle: (17.10.2016 leider nicht mehr erreichbar) www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi) Befindet sich das Bau- oder Kulturdenkmal in einem Sanierungsgebiet, entsteht ein Anspruch auf Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung. Einige Bundesländer bieten darüber hinaus die Möglichkeit, die Sanierung und Modernisierung von Baudenkmälern über Dorferneuerungsprogramme zu fördern. Hilfreiche Informationen zur Durchführung einer Dorferneuerung erteilen Landwirtschaftsämter. Ist von Flurbereinigungsmaßnahmen die Rede, dienen entsprechende Fördermittel dem Erhalt von Baudenkmälern.
Bei öffentlichem Interesse kann ein Erlass der Grundsteuer beantragt werden
Andere Möglichkeiten der Förderung basieren auf Steuervergünstigungen, die Eigentümer der Denkmäler für Modernisierungsarbeiten am Objekt erhalten. In einigen Fällen erlässt das Finanzamt zudem die Grundsteuer. Diese Regelung tritt ein, wenn der Grundbesitz zum Erhalt des Denkmalschutzes öffentlichen Interesses ist. Außerdem müssen sich die jährlichen Kosten für das Denkmal auf einen höheren Betrag belaufen als erzielte Einnahmen oder andere Vorteile. Gemäß § 32 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer zumindest partiell erlassen, wenn der erzielbare Rohertrag vom Grundbesitz nachhaltige Einschränkungen mit sich bringt. Aufwendungen können nicht mehrfach gefördert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Modernisierung sowie der Kaufpreis auf verschiedene Weise bezuschusst werden.