Denkmalschutz NRW
Das Bundesland NRW (Nordrhein-Westfalen) hat eine beachtliche Größe und daher viele schöne Gebiete. Es ist aufgrund seiner Lage am Rhein und seiner Nähe zu Belgien und den Niederlanden besonders attraktiv. Viele Möglichkeiten der Erholung, aber auch zahlreiche Sehenswürdigkeiten befinden sich in diesem Bundesland. NRW ist reich an technischen sowie an Kultur- und Baudenkmälern. Das Ruhrgebiet erzählt mit seinen stillgelegten Zechen und zahlreichen Relikten aus dem Kohlebergbau eine interessante Geschichte.
Zu den großen kulturellen Metropolen gehören Köln, Aachen oder Münster. Auch die Städte Düsseldorf, Duisburg oder Essen haben für Investoren ihre Reize. Denkmäler in Nordrhein-Westfalen sind nicht nur für die Besichtigung offen. Viele Wohnhäuser stehen ganz oder teilweise unter Denkmalschutz, sind interessante Objekte für Investoren. Diese Immobilien können für die Selbstnutzung und als Geldanlage zur Vermietung erworben werden. Investoren müssen die Auflagen des Denkmalschutzes beachten und an die Denkmalpflege denken. Hierfür sind unter besonderen Voraussetzungen Förderungen möglich.
Denkmalgeschützte Immobilien im bevölkerungsreichsten Bundesland Denkmalgeschützte Wohnimmobilien in NRW erwerben Förderungen für denkmalgeschützte Objekte in NRW Förderung für denkmalgeschützte Objekte als Geldanlage Steuerliche Vorteile für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien in NRW
Denkmalgeschützte Immobilien im bevölkerungsreichsten Bundesland
NRW ist das bevölkerungsreichste Bundesland und verfügt über ca. 100.000 Baudenkmäler der verschiedensten Art. Zahlreiche Sakralbauten wie der Dom von Aachen oder der Kölner Dom, aber auch viele bewohnbare Denkmäler befinden sich dort. Der Besitz solcher Wohnimmobilien, die unter Denkmalschutz stehen, kann sehr attraktiv sein, in den großen Metropolen ebenso wie in schöner Lage und ländlicher Idylle. Der Charme dieser Gebäude und die besondere Wohnatmosphäre machen den Besitz dieser Immobilien ebenso interessant wie die Fördermöglichkeiten, die für die Modernisierung und Sanierung dieser Gebäude in NRW in Anspruch genommen werden können. Bei diesen Schmuckstücken kann es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser, um Landhäuser oder um größere Gebäude in der Stadt handeln.
Denkmalgeschützte Wohnimmobilien in NRW erwerben
Der Kauf einer denkmalgeschützten Wohnimmobilie in NRW zur Selbstnutzung oder als Geldanlage kommt meist mit einer Sanierung daher. Der Denkmalschutz stellt dabei einige Auflagen an die Besitzer solcher Immobilien, die insbesondere bei der Wärmedämmung und bei der Wahl der Fenster zu berücksichtigen sind. Von vielen Wohnimmobilien stehen nur Teile unter Denkmalschutz, beispielsweise die Fassade. Die Wärmedämmung darf in diesen Fällen nur von innen erfolgen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz sind bei denkmalgeschützten Objekten weniger streng als bei Objekten, die nicht unter Denkmalschutz stehen.
Förderungen für denkmalgeschützte Objekte in NRW
Inhaber von denkmalgeschützten Immobilien in Nordrhein-Westfalen können über die NRW.Bank Fördermittel erhalten. Solche Fördermittel werden für Wohneigentum in Selbstnutzung und für kulturell genutzte Baudenkmäler gewährt. Die Förderung erfolgt nicht durch Zuschüsse, sondern durch zinsgünstige Darlehen. Für die Förderung können die Gesamtkosten für den Umbau oder die Sanierung im Rahmen der Denkmalpflege angesetzt werden. Die Denkmalpflege für Sakralbauten und für Bodendenkmäler ist mit solchen Darlehen allerdings nicht abgedeckt. Hierfür sind Zuschüsse für die Förderung notwendig. Selbst genutztes, unter Denkmalschutz stehendes Wohneigentum kann gefördert werden. Es kann auch dann eine Förderung gewährt werden, wenn sich in einer selbst genutzten ganz oder teilweise denkmalgeschützten Immobilie Wohnraum zum Vermieten oder gewerbliche Räume befinden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich bei diesen Objekten um städtebaulich wertvolle, denkmalwerte oder denkmalgeschützte Wohngebäude handelt, die erhaltenswert sind. Die Kommune oder die “Untere Denkmalbehörde” muss dieser Förderung zustimmen. Eine Rücksprache des Immobilienbesitzers mit der “Unteren Denkmalbehörde” ist vor der Beantragung der Förderung erforderlich. Gefördert werden können alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude, die der Denkmalpflege und der Erhaltung der Bausubstanz dienen. Die Darlehenshöhe kann bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten liegen; dabei liegt der Mindestbetrag bei 2.500 Euro, der Höchstbetrag bei 80.000 Euro. Die energetischen Anforderungen nach dem EnEV sind mit den Sonderregelungen für Denkmäler einzuhalten.
Förderung für denkmalgeschützte Objekte als Geldanlage
Auch für Investoren von überwiegend nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden hält die NRW.Bank eine Fördermöglichkeit bereit. Die Gebäude müssen, damit eine Förderung gewährt werden kann, entweder unter Denkmalschutz stehen oder über eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz verfügen. Voraussetzung ist, dass für die Sanierungsmaßnahme die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Das Darlehen muss banküblich besichert werden; die Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen der Hausbank und dem Antragsteller vereinbart. Um die Förderung zu erhalten, ist die Zustimmung oder Stellungnahme der Kommune oder der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Gefördert werden können alle Maßnahmen zur Instandsetzung, Modernisierung und zum Erhalt des Gebäudes. Die Förderung kann 100 Prozent der förderfähigen Investitionen ausmachen, der Mindestbetrag liegt bei 25.000 Euro. Die Förderung kann von natürlichen Personen, aber auch von mittelständischen Unternehmen, von gemeinnützigen Einrichtungen und von Religionsgemeinschaften beantragt werden. In der Regel wird der Antrag auf Förderung bei der Hausbank gestellt. Der Antragsteller kann sich aber auch für eine andere Bank entscheiden.
Steuerliche Vorteile für Besitzer denkmalgeschützter Immobilien in NRW
Besitzer denkmalgeschützter Immobilien können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigungen erhalten, wenn sie keine anderen Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine staatliche Förderung für den Erhalt denkmalgeschützter Immobilien. Die steuerlichen Vorteile können bis zu zwölf Jahre in Anspruch genommen werden; sowohl für selbstgenutzte Objekte, als auch für vermietete Objekte. Deren steuerliche Behandlung hängt von der Art der Nutzung und der Art des Objekts ab. Der Antrag auf die steuerliche Bescheinigung muss bei der “Unteren Denkmalschutzbehörde” gestellt werden, damit die Steuervorteile gewährt werden können.