Grunderwerbsteuer und Grundsteuer – wie hoch sind sie in der Stadt Elmenhorst/Lichtenhagen in Mecklenburg-Vorpommern?
In Elmenhorst/Lichtenhagen ist momentan, wie im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % festgelegt.
Gleich berechnen: Ihre Grunderwerbsteuer in Elmenhorst/Lichtenhagen
Grundsteuer – so hoch ist sie in Elmenhorst/Lichtenhagen
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Elmenhorst/Lichtenhagen beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 360 % (13.04.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 280 %.
