Barth in Mecklenburg-Vorpommern – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Barth 5 %. Dieser Steuersatz stimmt für alle Städte und Gemeinden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Barth
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal pro Quartal fällig. Darüber hinaus gilt der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Barth beträgt die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer 360 % (20.02.2018), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 300 %.