RENDITE IMMOBILIEN
Rendite Immobilien, das können z.B. sanierte exklusive denkmalgeschützte Immobilien sein, die für den Erwerber ein hohes Renditepotential bieten, weil sie erhebliche Steuereinsparungen mit guten Zukunftschancen der Immobilie verbinden.
denkmalgeschützte Immobilien werden von manchen als kritisch eingeschätzt, denn sie stellen es sich schwierig vor, mit Denkmalschutz-Behörden zu verhandeln, wenn sie eine Veränderung an der Immobilie umsetzen wollen. Doch diese Befürchtungen sind meist unbegründet, denn die Denkmalschutz-Behörden sind kooperativ, wenn man eine behutsame Veränderung des Hauses umsetzen will. Außerdem ist ein saniertes Baudenkmal über viele Jahre von notwendigen weiteren Sanierungsmaßnahmen freigestellt.
Exklusive, denkmalgeschützte Immobilien sind zunächst deshalb Rendite Immobilien, weil sie gegenüber anderen Immobilien erhebliches Steuersparpotential haben. Dies hängt damit zusammen, dass der Staat es fördert, wenn Baudenkmäler erhalten werden sollen. Diese Förderung kann erheblich ausfallen, wenn umfangreiche und kostspielige Sanierungsmaßnahmen nötig waren, um ein heruntergekommenes Baudenkmal auf moderne Bedürfnisse zu bringen. Wer ein solches, schon saniertes Objekt, kauft, erhält trotzdem die Abschreibungsmöglichkeiten, die dem Bauträger zugefallen sind, weil er Baudenkmäler als Rendite Immobilien wiederhergestellt hat.
Diese Steuersparmöglichkeiten ergeben sich daraus, dass alle Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Sonderausgabenabzug ist für diejenigen vorgesehen, die die Rendite Immobilien zur Selbstnutzung gekauft haben. Dies können schnell sehr hohe Beträge sein, sodass es in vielen Fällen dazu kommt, dass der Erwerber der Rendite Immobilie praktisch keine Steuern mehr bezahlen muss.
Gleiches gilt auch, wenn die Rendite Immobilien vermietet werden. Hier werden die Sanierungskosten für die Baudenkmäler als Werbungskosten verteilt über 12 Jahre abgeschrieben. Weitere Abschreibungsmöglichkeiten kommen für den Hausbesitzer hinzu. Interessant ist die normale Abschreibung auf den Gebäudewert, die im Regelfall bei 2,5 % pro Jahr liegt. Auch Finanzierungkosten für Kredite zum Kauf von Baudenkmälern schmälern die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die dann als hohe Verluste in die Einkommensteuererklärung einfließen.
Wichtig ist beim Kauf von Baudenkmälern, egal ob man sie selbst bewohnt oder vermietet, dass man exklusive denkmalgeschützte Immobilien erwirbt, weil nur diese geeignet sind, langfristig für ein gutes Investment zu sorgen.
Exklusivität bedeutet, dass sich die Immobilie in einer guten Lage befindet, wo Schulen, Geschäfte und Verwaltungen zeitnah zu erreichen sind. Vorteilhaft ist auch, wenn die Arbeitslosenquote oder vergleichbare soziale Indikatoren in den positiven Bereich weisen. Dann ist davon auszugehen, dass eine exklusive Immobilie auch gut zu verkaufen ist, wenn der Investor dies wünscht. Falls er nicht regelmäßig mit Immobilien handelt, ist für ihn auch der komplette Gewinn aus dem Verkauf des Baudenkmals steuerfrei.
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