Anlageimmobilien

ANLAGEIMMOBILIEN

Eigentumswohnungen mit maximaler KfW-Förderung mitten in Meißen
Meißen
Wohneinheiten
60
Sanierungsanteil
80 %
Flächen
29,50 - 128,20 m²
Kaufpreise
146.000 - 621.000 €
Denkmal
Denkmal im Umland von Magdeburg mit Niedrigzins-Darlehen
Schönebeck
Wohneinheiten
25
Sanierungsanteil
85 %
Flächen
46,08 - 83,85 m²
Kaufpreise
197.000 - 354.000 €
Denkmal
Denkmalimmobilie mit 85 % AfA mitten in Burg
Burg
Wohneinheiten
44
Flächen
62,00 - 111,00 m²
Kaufpreise
293.009 - 494.950 €
Denkmal
Idyllisches Denkmal mit hoher KfW-Förderung 15 km südwestlich von Leipzig
Lützen
Wohneinheiten
14
Sanierungsanteil
80 %
Flächen
56,00 - 94,00 m²
Kaufpreise
235.620 - 396.900 €
Denkmal

Nach Einführung der Abgeltungssteuer, die unter anderem auch den Wegfall der Spekulationsfrist beinhaltet und somit Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften grundsätzlich immer steuerpflichtig sind, gibt es nur noch wenige Steuersparmodelle, die Anleger nutzen können.

Eines der nach wie vor vorhandenen Steuersparmodelle sind denkmalgeschützte Immobilien, die als Anlageimmobilien dienen. Generell handelt es sich bei Immobilien sehr häufig um eine sehr wertbeständige und vor allem vor Inflation geschützte Kapitalanlage. Bei den denkmalgeschützten Immobilien kommt jedoch für den Käufer noch der Vorteil hinzu, dass Kosten in hohem Maße steuerlich absetzbar sind, sodass der effektiv gezahlte Kaufpreis mitunter weniger als die Hälfte des tatsächlich gezahlten Kaufpreises beträgt, wenn alle Steuervorteile inklusive Abschreibungsmöglichkeiten mit einbezogen werden.

Aus steuerlicher Sicht sehr interessant für Anleger sind auch denkmalgeschützte Anlageimmobilien, die sich in Sanierungsgebieten befinden. 

Diese Immobilien sind nicht selten zum einen optisch sehr ansprechend, sondern bieten zum anderen auch noch für den Eigentümer erhebliche Steuersparmöglichkeiten. Ein Vorteil besteht zum Beispiel bei sanierten bzw. bei zu sanierenden denkmalgeschützten Anlageimmobilien darin, dass Modernisierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren bis zu 100 Prozent abgeschrieben werden können. Konkret können die ersten acht Jahre lang jährlich neun Prozent der Kosten abgeschrieben werden und die restlichen vier Jahre jeweils sieben Prozent der Kosten pro Jahr. Neben den Modernisierungs- bzw. Sanierungskosten können aber auch die Anschaffungskosten für die Altbausubstanz abgeschrieben werden. Wurde die Immobilie vor 1925 erbaut, so können 40 Jahre lang jeweils 2,5 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden, bei ab 1925 erbauten Immobilien reicht der Zeitraum über 50 Jahre mit jeweils zwei Prozent pro Jahr. Der Anteil an den Anschaffungskosten in Form des Grundstücks ist allerdings nicht steuerwirksam. 

Wichtig ist vor dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie darauf zu achten, dass Ort und Lage der Immobilie "stimmen". Nicht umsonst heißt es, dass man bei Immobilien, die unter anderem als Kapitalanlage dienen sollen, auf drei Dinge achten muss, nämlich erstens auf die Lage, zweitens auf die Lage und drittens auf die Lage. Falls man die Immobilien nicht auf unbegrenzte Dauer als eine Anlageimmobilie nutzen möchte, so besteht ein weiterer Vorteil darin, dass die aus dem Kauf- und Verkauf der Immobilien erzielten Gewinne nicht der Spekulationssteuer unterliegen, falls zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren vergangen ist. 

Insgesamt betrachtet, bieten denkmalgeschützte Anlageimmobilien für viele Kapitalanleger also eine hervorragende Möglichkeit, zum einen krisensicher zu investieren und zum anderen dabei noch eine nicht unerhebliche Summe von Steuern zu sparen.