Überherrn im Saarland – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Überherrn 6,5 %. Der Steuersatz stimmt für alle Städte und Gemeinden im Saarland überein.
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Die Höhe der Grundsteuer in Überherrn
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal im Quartal fällig. Die Höhe der Abgabe bestimmt der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Überherrn beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer 435 % (30.11.2020), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er bei 405 %.
