Biberach an der Riß in Baden-Württemberg – wie hoch sind hier die Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer in Biberach an der Riß 5 %. Dieser Steuersatz stimmt für alle Städte und Gemeinden im Bundesland Baden-Württemberg überein.
Ihre Grunderwerbsteuer für Biberach an der Riß jetzt berechnen
Die Höhe der Grundsteuer in Biberach an der Riß
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig nach dem Kauf einer Immobilie zu zahlen. Im Gegensatz dazu wird die Grundsteuer einmal im Quartal fällig. Maßgebend für die Höhe der Abgabe ist der sogenannte Hebesatz, durch den die Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unterschiedlich ausfällt. In Biberach an der Riß beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer 200 % (16.03.2021), für landwirtschaftlichen Grundbesitz liegt er ebenfalls bei 200 %.
