Tilgungszuschuss

Beim Tilgungszuschuss handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung der KfW Bank, der von der tatsächlichen Energieeffizienz des Hauses abhängt. Ein hochwertiger Standard als Energiesparhaus bringt Bauherren die Chance auf eine Rückzahlung von Ausgaben, die unter den Tilgungszuschuss fallen und sich nach dem realen Verbrauch an Energie richten. Je weniger Energie verbraucht wird und je höher der Standard beim Effizienzhaus ist, umso höher fällt der Tilgungszuschuss aus.

Wie funktioniert der Tilgungszuschuss?

Für das KfW Effizienzhaus wird ein Kredit aufgenommen und vom Bauherren in monatlich vereinbarten Raten getilgt. Der Tilgungszuschuss ist Bestandteil des Kreditvertrags, auch wenn dieser bei Kreditaufnahme nicht in einer festgesetzten und im Vorfeld bekannten Höhe angegeben wird. Denn der Tilgungszuschuss wird anhand des realen Jahresprimärenergiebedarfs und Transmissionswärmeverlustes ermittelt und richtet sich nach den belegbaren Zahlen des Verbrauchs. Je geringer der Energieverbrauch ist, umso geringer wird die Summe, die der Bauherr an die KfW zurückzahlen muss. Der Tilgungszuschuss ist daher ein Detail der Förderung, die Bauherren beim Effizienzhaus in Anspruch nehmen und dadurch sparen, da ihre Entscheidung für einen geringeren Energieverbrauch honoriert wird. Gefördert werden die Effizienzhaus-Standards 40, 55 und 70. Je kleiner die Bezifferung ist, umso geringer ist der Energieverbrauch und umso höher der abschließende Betrag vom Tilgungszuschuss.

Diese Form der Förderung kann nur für den Neubau in Anspruch genommen werden und gilt nicht für eine energetische Sanierung bereits vorhandenen Wohneigentums. Die Kriterien für den Tilgungszuschuss werden in der Energiesparverordnung definiert und sind bindende Faktoren der Förderung. Es gibt keinen Anspruch auf den Tilgungszuschuss, auch wenn dieser vertraglicher Bestandteil des Kreditvertrags bei der KfW Bank ist. Nachdem die reale Effizienz ermittelt und als Nachweis erbracht wurde, entscheidet der Kreditgeber über die Höhe des Tilgungszuschusses und somit über die zusätzliche Ersparnis für den Bauherren, der für sein Darlehen bei einer Bewilligung des Tilgungszuschusses eine geringere Summe zurückzahlen muss.

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