03.07.2024
Die Vorteile der Denkmalschutz Abschreibung für Investoren
Die Vorteile der Denkmalschutz Abschreibung für Investoren
Denkmal AfA: Die Vorteile der Denkmalschutz Abschreibung für Investoren
Der Gedanke, in Denkmalimmobilien zu investieren, kann auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, insbesondere wenn es um Steuervorteile wie die Denkmal AfA geht. Doch hinter diesem komplexen Begriff verbirgt sich eine äußerst lukrative Möglichkeit für Vermieter und Eigentümer von Denkmalimmobilien.
Dieser Ratgeber bietet einen klaren Einblick in die Welt der Denkmal AfA, erklärt die essenziellen Details und zeigt auf, wie diese Steuervorteile gewinnbringend genutzt werden können. Die Denkmal AfA ist nicht nur ein rechtlicher Begriff, sondern ein Instrument, das Vermietern ermöglicht, erhebliche Steuerersparnisse zu erzielen, während sie gleichzeitig zur Erhaltung des kulturellen Erbes beitragen.
Steuervorteile bei Denkmalimmobilien: Eine detaillierte Übersicht
Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur kulturell wertvoll, sondern bieten auch finanzielle Anreize durch steuerliche Vorteile. Dieser Ratgeber beleuchtet die steuerlichen Vergünstigungen von Denkmalimmobilien im Detail und gibt Einblicke in die Denkmal AfA (Absetzung für Abnutzung).
Was ist die Denkmal AfA?
Die Denkmal AfA, als "Absetzung für Abnutzung", ermöglicht Immobilienbesitzern, die Kosten für die Modernisierung und Instandhaltung steuerlich geltend zu machen und über mehrere Jahre steuerlich abzuschreiben. Der Erhalt von Denkmalimmobilien liegt im staatlichen Interesse, daher bietet dieser attraktive Konditionen zur Abschreibung von denkmalgeschützten Gebäuden.
1. Anerkennung als Baudenkmal: Der Schlüssel zu Steuervorteilen
Die Anerkennung als Baudenkmal bildet die Grundlage für steuerliche Begünstigungen. Nach dieser Anerkennung können die Sanierungs- und Umbaukosten einer Immobilie über einen Zeitraum von 12 Jahren zu 100% steuerlich abgeschrieben werden – Möchten Sie eine Denkmalimmobilie zur Eigennutzung kaufen, besteht die Möglichkeit 90% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten abzuschreiben.
2. Steuerliche Abschreibung im Detail
Gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes können Investoren bis zu 9% der Modernisierungskosten in den ersten 8 Jahren und 7% in den folgenden 4 Jahren als Werbungskosten geltend machen. Diese Abschreibung reduziert die Steuerlast erheblich durch die Berücksichtigung von Anschaffungs- und Sanierungskosten.
3. Abschreibungsmöglichkeiten für Altbausubstanz
Die lineare Abschreibung der originalen Altbausubstanz variiert je nach Baujahr der Denkmalimmobilie. Vor 1925 erbauten Objekten steht eine 40-jährige Abschreibung (2,5 % p.a.) zu, während für Immobilien ab 1925 eine 50-jährige Abschreibung (2,0 % p.a.) gilt. Auch bei Selbstnutzung können 90% der Modernisierungskosten über 10 Jahre abgeschrieben werden.
4. Berücksichtigung der Finanzierungskosten
Zusätzlich zu den genannten Steuervorteilen können Finanzierungskosten wie Darlehenszinsen für Vermieter zu 100% steuerlich abgesetzt werden. Dies ermöglicht bis zu 50% des Kaufpreises durch Steuerersparnisse zu finanzieren.
Gezielte Nutzung der Steuervorteile
Die steuerlichen Anreize von Denkmalimmobilien können erhebliche Ersparnisse bringen. Investoren sollten die Möglichkeit gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes nutzen und bis zu 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich absetzen. Dies macht den Erwerb und die Sanierung von Denkmalimmobilien zu einer attraktiven und finanziell lohnenswerten Investition.
Da je nach Sanierungsfall andere Grenzen wirksam werden, sollte eine individuelle Beratung durch Experten eingeholt werden, um die spezifischen Absetzungsmöglichkeiten zu klären.