Energieausweis Pflicht

Energieausweis Pflicht

Die Diskussion um einen energieeffizienten Lebensstil hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere jene Energiekosten eine Rolle, die sich bei der Unterhaltung von Gebäuden ergeben, zum Beispiel Heizkosten oder der Stromverbrauch bei elektrischen Geräten. Um hier langfristig zu energieeffizientem Handeln zu motivieren, wurde 2008 der Energieausweis eingeführt.

Energieeffizient oder nicht? – Energieausweis gibt Auskunft

Der Energieausweis wurde bereits im Jahr 2008 im Rahmen der Energieeinsparverordnung eingeführt. Mit Hilfe dieses Dokumentes wollten Initiatoren beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien für mehr Transparenz sorgen. Interessenten sollten auf diese Weise in der Lage sein, die Höhe der künftigen Energiekosten besser einzuschätzen, um Angebote miteinander vergleichen zu können.
Grundsätzlich sind zwei Varianten des Energieausweises erhältlich, bei denen jeweils unterschiedliche Messungen zugrunde liegen. So ist beispielsweise der Bedarfsausweis auf die energetisch relevanten Komponenten eines Gebäudes ausgerichtet; im Rahmen professioneller Messungen werden Dämmung, Heizung, Fenster und Baupläne analysiert. Zusätzlich können auch Vergleichswerte herangezogen werden, die über den allgemeinen Zustand des Gebäudes Auskunft geben. In diesem Zusammenhang ist es dann möglich, Sanierungsempfehlungen auszusprechen. Bei der zweiten Variante handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, der Auskunft über die persönliche Energieeffizienz erteilt. Um diese zu ermitteln, werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen.

Pflicht zum Vorzeigen des Energieausweises

Seit der Energieausweis im Jahr 2008 eingeführt wurde, mussten Vermieter oder Eigentümer eines Gebäudes den Energieausweis nur auf Verlangen vorzeigen. Durch eine Gesetzesänderung bestand seit Anfang 2013 dann nicht mehr nur die Pflicht, den Ausweis auf Nachfrage vorzuzeigen, sondern diesen aktiv vorzulegen. Im Rahmen der neuen Energiesparverordnung für Gebäude, die ab 1. Mai 2014 in Kraft trat, werden Hausbesitzer verpflichtet, bereits in der Anzeige zu Verkauf oder Vermietung Auskunft über die Energiekosten zu erteilen; zusätzlich erhält der Käufer oder Mieter nach Abschluss des Vertrages eine Kopie des Energieausweises. Aufgrund dieser Verpflichtung nehmen zahlreiche Vermieter, deren Immobilien eine geringe Energieeffizienz aufweisen, verstärkt diverse energetische Sanierunsgmaßnahmen an ihren Gebäuden vor, obwohl diese nicht gesetzlich verpflichtend sind. Allerdings wirken sich derartige Maßnahmen fördernd auf den Verkauf oder die Vermietung aus.
Die neue Energiesparverordnung legte jedoch noch weitere Neuerungen vor; so müssen die energetischen Kennwerte eines Gebäudes künftig differenzierter dargestellt werden. Bisher war die Effizienz mit Hilfe einer Farbskala, die von grün bis rot reichte, veranschaulicht worden. Mit der Gesetzesänderung wurden zusätzlich unterschiedliche Effizienzklassen eingeführt, die von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) reichen. Eine derartige Einteilung ist beispielsweise schon bei der Kennzeichnung von Haushaltsgeräten bekannt. Allerdings muss diese neue Einteilung ausschließlich bei neu ausgestellten Ausweisen vorgenommen werden. Einmal ausgestellte Dokumente, die insgesamt zehn Jahre Gültigkeit besitzen, sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
Ausnahmen bezüglich der Energieausweis-Pflicht gelten auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und sogenannte “besonders erhaltenswerte Gebäude”. Sind für diese Bauwerke allerdings diverse Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen, ist auch hier die Anschaffung des Energieausweises verpflichtend. Komplett ausgeschlossen aus der Pflicht sind hingegen sehr kleine Gebäude, die eine Nutzfläche unter 50 Quadratmetern aufweisen.

Die Energieausweis-Pflicht hat sich nicht nur vor dem Hintergrund einer größtmöglichen Transparenz beim Immobilienkauf bewährt, sondern erweist sich vor allem auch als wirksame Maßnahme, um auf Dauer energieeffizientes Handeln zu erzielen. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit ist jedoch die Anschaffung beider Ausweise empfehlenswert.

Quellen:
http://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis/energieausweis-pflicht/
http://www.zuhause.de/energieausweis-fuers-haus-wann-ist-welcher-energieausweis-pflicht-/id_54383460/index