Grunderwerbsteuer Niedersachsen

Wer in Deutschland am Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie interessiert ist, wird nicht umhinkommen, sich auch mit der Grunderwerbsteuer zu beschäftigen. Die Grunderwerbsteuer bildet einen prozentualen Anteil des Kaufpreises, hier auch als Bemessungsgrundlage bezeichnet, und wird beim Kaufabschluss addiert.

Der Immobilienkäufer gilt nach § 13 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in diesem Fall als Steuerschuldner und ist zahlungspflichtig. Zahlungsempfänger ist das zuständige Bundesland, das seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 auch die Höhe der Steuer festlegen kann. Im bundesweiten Vergleich bewegt sich die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Wie viel Grunderwerbsteuer muss ich in Niedersachsen zahlen?

In Niedersachsen beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 5,0 Prozent. Bevor die Höhe der Grunderwerbsteuer im Rahmen der Föderalismusreform 2006 in den Verantwortungsbereich der Bundesländer gegeben wurde, lag diese in ganz Deutschland bei 3,5 Prozent.

Niedersachsen hat die Steuer seither zwei Mal erhöht: Im Jahr 2010 auf 4,5 und 2014 anschließend auf 5,0 Prozent. Damit bewegt sich das Bundesland im gesamtdeutschen Vergleich im Mittelfeld.

 

Grunderwerbsteuer für Niedersachsen berechnen

"Niedersachsen"
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen

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Wie hoch fällt die Grunderwerbsteuer in den anderen Bundesländern aus?

Bayern und Sachsen stellen die einzigen Bundesländer dar, die bisher keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgenommen haben. Dort beläuft sich die Steuer nach wie vor auf 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Spitzenreiter sind unter anderem Thüringen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und das Saarland mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent. Nur knapp darunter liegen etwa Hessen und Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 und Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz mit 5,0 Prozent.

Wie kann ich die Grunderwerbsteuer berechnen?

Am einfachsten geht die Berechnung mit unserem praktischen Grunderwerbsteuer-Rechner. Tragen Sie dort lediglich den Kaufpreis Ihrer Wunsch-Immobilie ein sowie das Bundesland ihrer Wahl.

Wie hoch sind die Einnahmen Niedersachsens aus der Grunderwerbsteuer?

Bundesweit wurden im Jahr 2019 fast 16 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer-Einnahmen verzeichnet. Davon gehen knapp 1,2 Milliarden Euro auf das Bundesland Niedersachsen zurück. Im Vergleich zum Jahr 2009 ist das eine Steigerung von etwa 245 Prozent.

In welchen Ausnahmefällen ist keine Grunderwerbssteuer zu zahlen?

Der § 3 Absatz 1 GrEStG regelt unter anderem die Ausnahme, dass bei Grundstücks- und Immobilienkäufen bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.500 € keine Grunderwerbssteuer zu entrichten ist. Der Verkauf von Grundstücken und Immobilien unter dieser Freigrenze gilt als grunderwerbsteuerfrei.

Ferner sind auch Grundstücksschenkungen sowie Immobilienerbschaften vom Einzug der Grunderwerbssteuer befreit. Jene Aktivitäten werden entweder von der Erbschaftssteuer oder von der Schenkungssteuer abgedeckt.

Ist die Grunderwerbsteuer das Gleiche wie die Grundsteuer?

Obwohl sich die Begrifflichkeiten ähneln, bezeichnen sie zwei unterschiedliche Steuer-Formen. Die Grunderwerbsteuer muss der Käufer einmalig bei der Übernahme einer Immobilie zahlen, die Grundsteuer hingegen ist ein Jahresbetrag und geht in vierteljährlichem Zahlungsrhythmus an die jeweilige Gemeinde.

Zusätzliche Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Niedersachsen

Neben der Entrichtung der länderspezifischen Grunderwerbssteuer zählen noch weitere Kostenblöcke zu den sogenannten Kaufnebenkosten, die dem eigentlichen Kaufpreis beim Immobilienkauf im Land Niedersachsen aufaddiert werden müssen.

Darunter fallen unter anderem die Kosten für die Eintragung im Grundbuch von 0,5 Prozent des Kaufpreises sowie Notarkosten in Höhe von ungefähr 1,0 Prozent. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Immobilien-Vermittlung durch die Beauftragung eines Maklers zu erleichtern. Die Kosten dafür belaufen sich auf bis zu knapp über 7,0 Prozent und werden seit dem 23. Dezember 2020 aufgrund eines neuen Gesetzes zur Zahlung der Maklerprovision zwischen der Käufer- und Verkäuferpartei aufgeteilt.

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